Kenntnis über die Problematik bei der Erhebung der Kapitalertragssteuer im Rahmen von Cum-Ex-Geschäften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass nach meinen Informationen das Bundesministerium der Finanzen durch den Bundesverband deutscher Banken bereits im Jahr 2002 auf die Problematik bei der Erhebung der Kapitalertragsteuer im Rahmen von Cum-Ex-Geschäften mit Leerverkäufen über ausländische Banken um den Dividendenstichtag informiert wurde, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf diese Information hin ergriffen (bitte mit Begründung)?