Kenntnis über den Anteilserwerb von GlaxoSmithKline und dem katarischen Staatsfonds Qatar Investment Authority an der CureVac AG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt ihres Einstiegs bei der CureVac AG Kenntnis über den (bevorstehenden) Anteilserwerb von Glaxo SmithKline GmbH & Co. KG (GSK) und dem katarischen Staatsfonds Qatar Investment Authority (QIA) an der CureVac AG, die zum Stichtag des 17. Juli 2020, neben der KfW als Investoren beim "Investment and Shareholdersʼ Agreement" der US-Börsenaufsicht SEC aufgeführt wurden (www.sec.gov/Archives/edgar/data/0001809122/000110465920089179/tm2016252d8_ex3-5.htm), und fällt der Anteilserwerb eines britischen Unternehmens über 10 Prozent und eines staatlichen Investitionsfonds eines Nicht-EU-Landes über 4 Prozent an der CureVac AG unter die Investitionsprüfung gemäß der aktuellen Siebzehnten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung?