Kenntnis über das Außerkraftsetzen von Teilen des Aufenthaltsgesetzes durch die Anwendung des Visakodex ab dem 5. April 2010
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass – wie in einem Schreiben des Bundesministeriums des Innern an die Länder vom 8. März 2010 ausgeführt – wegen der Anwendung des Visakodexes (Verordnung (EG) Nr. 810/2009) ab dem 5. April 2010 § 6 Absatz 1 bis 3 Satz 2 sowie § 52 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes nicht mehr anwendbar sind, und warum wurde der Gesetzgeber davon nicht unterrichtet?