Kenntnis des BMF über den Erlaubnisantrag der r. GmbH zur Erbringung der Anlagevermittlung gemäß KWG bzw. WpIG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde das Bundesministerium der Finanzen (BMF) über den Erlaubnisantrag der r.GmbH, den Verfahrensgang zum Antrag und/oder die Entscheidung über den Antrag in Kenntnis gesetzt, oder hat das BMF darüber Kenntnis erlangt (bitte nach Beteiligten und Zeitpunkten aufschlüsseln)?