Keine weiteren Einlagerungen ins Zwischenlager Nord (Lubmin)
Ausschließliche Einlagerung atomarer Abfälle aus dem Kernkraftwerk Lubmin und dem Versuchskraftwerk Rheinsberg im Zwischenlager Nord (Lubmin), Verzicht auf die Einlagerung von Fremdabfällen, Abwicklung des Zwischenlagers Nord nach Ablauf der Betriebsgenehmigung im Jahr 2039