Keine Vorratsspeicherung von Fluggastdaten
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG und Feststellung wesentlicher Belange: keine Verwendung der von den Fluggesellschaften erhobenen Fluggastdaten zur Kriminalitätsbekämpfung, Regelungsverzicht betr. anlasslose präventive Datenspeicherung wg. Verfassungsvorbehalten in Deutschland; Verhandlungsvorgaben bei Undurchsetzbarkeit des Speicherverbotes in den Bereichen Regelungsbegründung, Speicherfrist, Datenschutzniveau, Flüge innerhalb der EU, Passagierdaten aus der Nutzung anderer Verkehrsmittel<br /> <br /> Bezug: Vorschlag für eine Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität, KOM(2011) 32 endg., Ratsdok. 6007/11 (BR-Drs 73/11)