Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke - Die Brennelementesteuer muss bleiben
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Kernbrennstoffsteuergesetzes: Aufhebung der geltenden Befristung bis Ende 2016, Erhebung bis Ende der Restbetriebsdauer der jeweiligen Atomkraftwerke