Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Phantomlöhne erheben (G-SIG: 16010676)
Gebrauch der Verordnungsermächtigung nach SGB IV: Berechnung des sozialversicherungspflichtigen Einkommens nach tatsächlich gezahlten Löhnen und nicht nach Ansprüchen (Zufluss- statt Entstehungsprinzip) <p> </p>