Keine neue Regulierungsbehörde - Bundeskartellamt als Wettbewerbsbehörde stärken (G-SIG: 15010260)
Keine neue nationale Behörde zur Ex-ante-Regulierung der Energiemärkte, Aufsicht durch das Bundeskartellamt als sachgerechte Umsetzung der EU-Beschleunigungsrichtlinie zum Energiebinnenmarkt, Weiterentwicklung der Verbändevereinbarungen, Aufschub der Entscheidung und Parlamentsvorbehalt