Keine Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung (G-SIG: 16012220)
Vollständige Entkoppelung von Leistungsreform und Organisationsreform; Reform des Organisationsrechtes: Verzicht auf Vorgabe einer Anzahl von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, interessenvertretungsfähige Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als autonomer Dachverband der Versicherungsträger statt einer Körperschaft des Öffentlichen Rechtes; Reform des Leistungsrechtes: keine Unterschreitung des bestehenden Absicherungsniveaus, Beibehaltung der abstrakten Schadensbemessung, Integration einer verbesserten Anerkennungspraxis bei Berufskrankheiten <p> </p>