Keine Internetsperren in EU-Richtlinie aufnehmen
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: Ablehnung von Internetsperren auf europäischer Ebene wegen Unwirksamkeit im Kampf gegen Kinderpornografie<br /> <br /> Bezug: Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates, KOM(2010) 94 endg., Ratsdok. 8155/10 (BR-Drs 180/10)