Keine bürokratischen Belastungen bei der Grundsteuerreform zulassen
Unbürokratische und aufkommensneutrale Durchführung der Grundsteuerreform, Einführung eines rein flächenbasierten Modells unter Einbeziehung von Grund und Boden sowie der Gebäudenutzfläche, Verzicht auf mit komplizierten Bewertungsfragen verbundene Modelle, Berücksichtigung unterschiedlicher Nutzungsformen, z.B. Wohnen oder Gewerbe, unveränderte Behandlung der Grundsteuer in der Betriebskostenverordnung