Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz - Adulte Stammzellforschung fördern
Förderung von Grundlagenforschung und therapeutischen Anwendungen bei ethisch unbedenklichen Stammzellen (adulte Stammzellen oder Zellen aus Nabelschnurblut) auch auf europäischer und internationaler Ebene, Einrichtung öffentlicher Nabelschnurbanken zu Forschungszwecken, Ablehnung der verbrauchenden Embryonenforschung auf der Grundlage des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes