Kein Wegfall der Grenzkontrollen ohne gesicherten Schengen-Standard (G-SIG: 15011671)
Aufhebung der Grenzkontrollen zu den neuen EU-Staaten Polen und Tschechien erst nach Erreichen des gesamten Schengen-Standards in der inneren Sicherheit, Sicherstellung des Schengener Informationssystems (SIS II)