Kein Versorgungsunrecht bei den Zusatz- und Sonderversorgungen der DDR
<span>Lücken bei der Überführung der Alterssicherung der DDR in bundesdeutsches Recht: Einbringung eines Gesetzentwurfes bis spätestens zum 30. Juni 2008 betr. die Einrichtung eines befristeten Versorgungssystem „sui generis“ für Anspruchsberechtigte aus DDR-Zusatzversorgungssystemen gem. AAÜG Anlagen 1 und 2, persönliche Anspruchsvoraussetzungen, Bund und neue Bundesländer als Kostenträger</span>