Kein Verbot besserer Tier- und Umweltschutzstandards im Handel
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: Ablehnung der nicht mehr mit der ursprünglichen Absicht des Vorgehens der EU gegen die schädlichsten unfairen Handelspraktiken in Einklang stehenden Forderungen sowie speziell des künftigen Verbots für den Lebensmitteleinzelhandel zur Vorgabe strengerer, über den gesetzlichen Standard hinausgehender Bestimmungen zu Umweltschutz- und Tierschutznormen<br /> <br /> Bezug: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette. KOM(2018) 173 endg., Ratsdok. 7809/18 (BR-Drs 116/18)