Kein uferloser Datenaustausch mit den USA
Prüfung des Bedarfs für das von BMI und BMJ parafierte „Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ mit den USA aufgrund datenschutzrechtlicher Probleme; kein bilaterales Abkommen, Datenübermittlung nur unter bestimmten Voraussetzungen, Begrenzung des Umfangs der Daten, keine Übermittlung von Fingerabdruckdaten zum Zweck der Gefahrenabwehr, Regelungen zum Datenschutz, Beschränkung der Daten ausschließlich auf die Zwecke des Abkommens