Kein Sachgrund, keine Befristung - Befristete Arbeitsverträge begrenzen
Begrenzung der Möglichkeiten zur Befristung von Arbeitsverträgen, Streichung der sachgrundlosen Befristungen und der Befristung zur Erprobung aus dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)