Kein Berufsbeamtentum in einem vereinigten Deutschland (G-SIG: 11004685)
Verzicht auf die Aufnahme der "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" (Art. 33 Abs. 5 GG) in die gemeinsame Verfassung sowie Berücksichtigung des Grundsatzes der EG-Freizügigkeit beim Aufbau der öffentlichen Verwaltung in der DDR bei den Verhandlungen über die Vereinigung der beiden deutschen Staaten