Kein Abitur für Schulkinder im Hartz-IV-Bezug?
<span>Aufhebung finanzieller Vorteile durch Anrechnung der Kindergelderhöhung auf Hartz-IV-Bezüge, mögliche Verfassungswidrigkeit der jährlichen Pauschalleistung für hilfeberechtigte Schüler nur bis Jahrgangsstufe 10, Widerspruch zu der von der Bundesregierung vertretenen Auffassung besonderer Förderwürdigkeit von Hartz-IV-Schülern mit Abiturwunsch</span>