Kaufverträge der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Gremienvorbehalt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kaufverträge der BImA unterlagen in den letzten fünf Jahren wegen der Höhe der Kaufsumme einem sogenannten Gremienvorbehalt, demzufolge Grundstücksverträge erst Gültigkeit erlangen, wenn die zuständigen Gremien – der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages oder der Haushaltsausschuss und der Finanzausschuss des Bundesrates – ihre Zustimmung erteilt haben, und in wie vielen Fällen (bitte Fälle einzeln auflisten) fehlte im Kaufvertrag eine entsprechende Klausel?