Kauf nicht barrierefreier Züge der DB Regio
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung den Kauf von 18 Doppelstocktriebzügen KISS durch die DB Regio AG, welche nicht die vorgegebenen Wendeflächen von 150 cm für Rollstuhlfahrer erfüllen und deren Rampen mit 15 Prozent Steigung ein grundsätzlich unüberwindbares Hindernis darstellen und damit weder barrierefrei noch der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 9 entsprechen (vgl. Reichert, Peter; 2019: www.bsk-ev.org/aktuelles-presse/news-aktuellspresse/detailed-view/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=643&cHash=468a3e7b00d23ae6f58bb7408af89fc0), und wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit Behinderung bei der Auswahl der Züge beteiligt?