Katastrophenabwehr in Europa effektiv gestalten
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 II GG: Beachtung des Substitutionsverbotes und des Subsidiaritätsprinzps, Vorrang leistungsfähiger und effizienter Abwehrkapazitäten in den Mitgliedstaaten sowie von bilateralen Nothilfemechanismen, Verbesserung bestehender Gemeinschaftsverfahren bei Ablehnung eines unabhängigen und weisungsbefugten Europäischen Notfallabwehrzentrums, Einsatz militärischer Mittel nur als letzte Option und in ausschließlicher Entscheidung der Mitgliedstaaten<br /> <br /> Bezug: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe, KOM(2010) 600 endg., Ratsdok. 15614/10 (BR-Drs 701/10)