Katalogisierung einer Berufsbezeichnung im Bereich der Sterbe-/Trauerbegleitung und Anwendung des Steuerrechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es nach Informationen der Bundesregierung im Bereich Sterbe-/Trauerbegleitung eine katalogisierte Berufsbezeichnung (z. B. "Sterbeamme"), die im Steuerrecht und im Dialog mit den Krankenkassen zu verwenden ist, und wenn nicht, gibt es von Seiten der Bundesregierung Überlegungen, ein solches Berufsbild zu katalogisieren?<br /> <br /> Ist im Hinblick auf eine selbständige Tätigkeit als Trauerbegleiter/-in aus Sicht der Bundesregierung eine Erfassung aus steuerlicher Sicht als Gewerbetreibende/-r oder Freiberufler/-in anzustreben?