Kastenstandhaltung von Sauen trotz Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung will die Bundesregierung weiterhin die Kastenstandhaltung von Sauen erlauben, obwohl diese Haltungsform nach einem Rechtsgutachten zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur "Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung" die Kastenstandhaltung in ihrer aktuellen Form und auch nach den geplanten Neuerungen im Referentenentwurf (Stand: 28. Mai 2019) gegen § 2 des Tierschutzgesetzes verstößt (www.ltierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Stellungnahmen/Landwirtschaft/Kastenstand_Gutachten.pdf)?