Kassenmittel für das KfW-Gebäudesanierungsprogramm
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass sich die im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) angekündigten 200 Mio. Euro zur Mittelaufstockung der KfW nicht im Bundeshaushalt 2015 wiederfinden, da es sich bei den aktivierten Kassenmitteln für das KfW-Gebäudesanierungsprogramm in Höhe von 146,75 Mio. Euro (Kapitel 09 03 Titelgruppe 02 Titel 661 22-411 "Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung ,CO2-Gebäudesanierungsprogramm‘ der KfW-Bankengruppe – Abwicklung") um jetzt fällige, aber bereits in der Vergangenheit (im Förderprogramm 2011 oder früher) eingegangene Verpflichtungsermächtigungen handelt, und inwiefern plant die Bundesregierung, eben diese Kassenmittel für neue Förderzusagen für zusätzliche energetische Haussanierungen, die ab dem Jahr 2015 umgesetzt werden, einzusetzen?</p>