Kartellrechtliche Prüfung von Marktkonzentrationen im Agrarbereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundeskartellamt in der Vergangenheit die regionale bzw. überregionale Konzentration von landwirtschaftlichen Betrieben, landwirtschaftlichen Konzernen bzw. Agrarholdings oder die Aktivität von regionalen bzw. überregionalen Investoren auf dem landschaftlichen Bodenmarkt hinsichtlich kartellrechtlicher Konsequenzen wie einer marktbeherrschenden Stellung oder der Auswirkungen auf die Agrarstruktur geprüft/untersucht, und wenn ja, in welchen Untersuchungen bzw. Prüfungen?