Kartellrechtliche Prüfung des Versorgungsauftrags der gesetzlichen Krankenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundeskartellamtes, geäußert in seinem Bericht über seine Tätigkeit in den Jahren 2007/2008 (Bundestagsdrucksache 16/13500, S. 160), nach der die Berücksichtigung des Versorgungsauftrags der gesetzlichen Krankenkassen in § 69 Absatz 2 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch problematisch sei, weil man so bei der kartellrechtlichen Prüfung ein systemfremdes Kriterium anwenden müsse, und teilt sie diese?<br /> <br /> Wird der gesetzliche Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei der Prüfung durch das Bundeskartellamt nach der erweiterten Anwendung des Kartellrechts auf die GKV infolge des Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Priorität vor den vergabe- bzw. wettbewerbsrechtlichen Kriterien genießen, und wie will die Bundesregierung dies sicherstellen?