Kartellrechtliche Bestimmungen bei der Einräumung von Zahlungsfristen (G-SIG: 12011514)
Kartellrechtliche Zulässigkeit von Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen, z.B. von sechs Monaten, Einengung von Marktchancen ostdeutscher Betriebe durch entsprechende Praktiken westdeutscher Firmen, Schutz ostdeutscher Betriebe vor solchen Wettbewerbsverzerrungen