Kapitaldeckungsverfahren in der Pflegeversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung angesichts der laut Medienberichten (z. B. Frankfurter Rundschau, 2. Dezember 2010, „Pflegebeitrag muss schon 2014 steigen“) vorliegenden aktuellen Berechnungen des Bundesministeriums für Gesundheit zur künftigen Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung weiterhin daran fest, „neben dem bestehenden Umlageverfahren eine Ergänzung durch Kapitaldeckung, die verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein muss“ einzuführen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbart, und wenn ja, warum?<br /> <br /> Sofern die Bundesregierung weiterhin daran festhält, auf welchem Niveau wird dann einerseits der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung durch das in Frage 82 System der Kapitaldeckung dauerhaft stabilisiert werden, und wie werden sich andererseits die individuellen (monatlichen) Kostenbelastungen der Versicherten durch das System der Kapitaldeckung bis zum Jahr 2050 entwickeln?