Kapazitätsreserven für die Mitnutzung des Durchgangsbahnhofs von Stuttgart 21
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie groß sind die in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 83 auf Bundestagsdrucksache 19/12120 erwähnten Kapazitätsreserven für die Mitnutzung des Durchgangsbahnhofs Stuttgart 21 konkret (bitte für die Spitzenstunden die Anzahl möglicher S-Bahnen nennen, die im Falle einer Sperrung der Stammstrecke/des S-Bahn-Tunnels den neuen Hauptbahnhof nutzen können), und weshalb schreibt die Bundesregierung in der erwähnten Antwort, S-Bahnen könnten im Falle einer Störung der Stammstrecke den Fildertunnel nutzen, während die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Mündliche Frage 29, Plenarprotokoll 19/114, aussagt, es gäbe noch keine Angaben darüber, wie viele Züge des Regional- und Fernverkehrs den Tunnel nutzen sollen und sie keine Aussage zur Kapazität (wonach gefragt worden war) machen konnte?