Kapazitäten zur Unterbringung von Menschen in Notunterkünften und Schutzräumen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Menschen können nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei bedrohlichen Umweltereignissen, akuten Krisenfällen oder anderen Katastrophen in Deutschland in Notunterkünften und Schutzräumen untergebracht werden (siehe auch die Petition an den Deutschen Bundestag Pet 1-20-06-215-005970), und in welchem Umfang werden die Vorgaben aus der Konzeption "Zivile Verteidigung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat" (www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/zivil-und-katastrophenschutz/konzeption-zivile-verteidigung/konzeption-zivileverteidigung-node.html) aktuell erreicht?