Kapazitäten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Zeiten einer sog. Dunkelflaute im Kontext der Netzentwicklungspläne zur Stromversorgung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Von welchen verfügbaren Handelskapazitäten des europäischen Strommarktes für Deutschland geht nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesnetzagentur (BNetzA) aus den Angaben in dem von der BNetzA genehmigten Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Strom (2023) 2037/2045 (NEP) in Verbindung mit dem (von der BNetzA im Rahmen der Vereinigung der Europäischen Regulierungsbehörden ACER ebenfalls mitgenehmigten) aktuellen Europäischen Netzentwicklungsplan (TYNDP) der Europäischen Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E für das Zieljahr 2045 im Falle einer länger anhaltenden Dunkelflaute im Winter aus und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die BNetzA diese Kapazitäten in Verbindung mit den Flexibilitätsannahmen des Szenariorahmens hinsichtlich der Versorgungssicherheit für 2045 auf Plausibilität hin überprüft?<br /> <br /> Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesnetzagentur (BNetzA) bei der Genehmigung des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan Strom (2023) 2037/2045 (NEP) und in deren Rolle bei der Genehmigung des Europäischen Netzentwicklungsplans (TYNDP) durch ACER für das Zieljahr 2045 die Plausibilität der Annahmen zu europäischen Stromerzeugungskapazitäten des Auslandes in Verbindung mit den Annahmen für die dortigen Flexibilitäten daraufhin überprüft, ob diese für den europäischen Stromverbund bei langwierigen schwierigen Witterungslagen (Dunkelflaute) allein technisch rechnerisch in der Lage sind, die Versorgungssicherheit für einen längeren Zeitraum von mehreren Tagen zu gewährleisten und zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?