Kapazitäten zur kurzfristigen Flüchtlingsunterbringung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Anzahl sind nach Ansicht der Bundesregierung Kapazitäten zur kurzfristigen Flüchtlingsunterbringung vorzuhalten (vgl. Interview der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser in den STUTTGARTER NACHRICHTEN vom 6. März 2023), und wie soll die Finanzierung zwischen den möglichen Kostenträgern (Bund, Land und kommunale Ebene) konkret geregelt werden?