Kalkulation der Endabrechnung der Neustarthilfe für Soloselbständige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen werden bei der Neustarthilfe Einkünfte für den Lebensunterhalt, wie Arbeitslosengeld I (ALG I), Elterngeld und andere Einkünfte aus angestellter Tätigkeit in der Endabrechnung angerechnet, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass hier ein möglicher Fehlanreiz geschaffen wird, da der Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) bessergestellt ist als die oben genannten Einkünfte?