Kabotage und Dumpinglöhne in der deutschen Binnenschifffahrt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit darin, den Begriff „vorübergehend“ in der rechtlichen Ausgestaltung der Kabotage in der Binnenschifffahrt zu konkretisieren, um zu verhindern, dass deutsches Arbeitsrecht immer weniger Wirkung auf deutschen Wasserstraßen entfaltet, weil selbst Unternehmen, die fast ausschließlich auf deutschen Wasserstraßen fahren, ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, und mit welchen Maßnahmen begegnet die Bundesregierung der Entwicklung von Dumpinglöhnen in der Binnenschifffahrt?