Kabinettsbefassung zur Reform des Betreuungsrechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist hinsichtlich der geplanten Reform des Betreuungsrechts weiterhin eine Kabinettsbefassung für den Sommer 2020 geplant (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65 der Abgeordneten Katja Keul auf Bundestagsdrucksache 19/16264), und in welchen Punkten plant die Bundesregierung eine Anpassung des Betreuungsrechts an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention?