Juristischen Dauerstreit endlich politisch beenden - Pläne für den Luft/-Boden-Schießplatz Wittstock aufgeben
Verzicht auf sämtliche weiteren Rechtsmittel gegen das Urteils des Verwaltungsgerichtes Potsdam vom 31. Juli 2007 in Sachen Luft-Boden-Schießplatz Wittstock / Kyritz-Ruppiner Heide (Bombodrom), Aufgabe der Pläne zur Inbetriebnahme, Freigabe der Liegenschaft für zivile Nutzung