Juristische Konsequenzen für die Schiffsbesatzung der "Lifeline"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche juristischen Konsequenzen hat das "Festsetzen" der "Lifeline" für deren Crew, insbesondere im Blick auf § 96 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (Einschleusen von Ausländern)?