Juristische Bewertung von Totalsanktionen für Bürgergeldempfänger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die politische Absicht der Bundesregierung, mit der geplanten Reform des Bürgergelds Totalsanktionen als Strafmaßnahmen wieder einzuführen – welche laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2019 (Urteil des Ersten Senats vom 5. November 2019, BvL 7/16, Sanktionen im Sozialrecht) jedenfalls in der damaligen Ausgestaltung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht vollumfänglich mit der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes) vereinbar waren, während gleichzeitig – was nach meiner Ansicht in diesem Zusammenhang zu betrachten ist, da die Bundesregierung vermeintlichen Betrug am (Sozial-)Staat anmahnt – im Zusammenhang mit der Beschaffung von Corona-Masken möglicherweise Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe drohen und dies nach meiner Ansicht bislang keine hinreichenden politischen Konsequenzen nach sich gezogen hat (https://taz.de/Jens-Spahn-verzeiht-sich-selbst/!6091912/)?