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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-116554

Jugendschutzgesetz (JuSchG) (G-SIG: 14019971)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen und Entwicklungen bei den neuen Informations- und Kommunikationsdiensten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes (darin u.a. Jugendmedienschutz) Eckpunkte einer Neuregelung des Jugendschutzes in den Medien (Vereinbarung zwischen Ländern und Bundesregierung vom 8.3.2002) Siehe auch I022 und I023 <br><br><b>Inhalt:</b> Umfassende Neuregelung des Jugendmedienschutzes: systematische Unterscheidung zwischen Trägermedien und Telemedien, Abstimmung des Kennzeichnungsverfahrens der obersten Landesbehörden und des Indizierungsverfahrens bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, Regelungen für Computerspiele, Erweiterung des Katalogs der schwer jugendgefährdenden Trägermedien im Hinblick auf Gewaltdarstellungen, Neuregelung des Indizierungsverfahrens, Neugliederung der Liste jugendgefährdender Medien, Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefährdungen durch Nikotin und Alkohol; Außerkrafttreten des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte. Für den Bundeshaushalt können geringfügige Mehrkosten entstehen. Den Ländern entstehen keine Mehrkosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a. Präzisierung des Begriffs der Telemedien, Vorführung von Werbefilmen für Tabak und Alkohol erst nach 18 Uhr. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Jugendschutz/Neuregelung des Jugendmedienschutzes * Medienpolitik/ Neuregelung des Jugendmedienschutzes * Computerspiel/Jugendschutz bei Computerspielen * Gewaltverherrlichung/Jugendschutz bei Gewalt verherrlichenden Medien * Alkohol/Jugendschutz vor Alkohol * Rauchen/ Jugendschutz beim Rauchen * Jugendgefährdende Schrift/ Außerkrafttreten des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) betr. Jugendschutzgesetz