Jugendmedienschutz und das Verbot von Computerspielen (G-SIG: 16010900)
Jugendmedienschutz durch die Co-Regulierung von Unterhaltungssoftware, Selbstkontrolle (USK) und Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), Verfahren gem. § 131 StGB gegen Hersteller und Vertreiber von Unterhaltungssoftware, Definition von Killerspielen, Korrelation zwischen Gewaltbereitschaft von Jugendlichen und Killerspielen (Ego-Shootern) <p> </p>