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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-74160

Journalisten mit verdeckter investigativer Aufklärungstätigkeit im In- und Ausland

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Auskünfte gibt die Bundesregierung über die (Nicht-&quot;Anwerbung&quot;, wie die Bundesregierung meine dahingehende Mündliche Frage 30 bereits in der Fragestunde am 16. März 2016 verengend missverstehen wollte; vgl. Plenarprotokoll 18/160, Anlage 21; sondern explizit über die &quot;Beschäftigung&quot; von Journalisten (hier verstanden als Inhaber eines Presseausweises der deutschen Verbände DJV, dju, bdfj, DPV, VDZ, BDZV, Freelens oder VDS) als verdeckte investigative Aufklärungsgehilfen im In- und Ausland &ndash; bzw. über die Nutzung von deren Erkenntnissen &ndash; durch die einzelnen Sicherheitsbehörden des Bundes seit 2010 (bitte aufschlüsseln nach Behörde, Jahr, Zahl und Medien), v. a. durch das Bundeskriminalamt bezüglich Islamisten, und welche rechtlichen sowie praktischen Grenzen beachten die Sicherheitsbehörden bei einer solchen Zusammenarbeit, um angesichts einschlägiger Presserats-Richtlinien (etwa die Richtlinien 5.2 und 6.1: Verbot von nachrichtendienstlicher Tätigkeit und Doppelfunktionen) die Unabhängigkeit solcher Journalisten sowie der sie beschäftigenden Medien nicht zu kompromittieren?