Ja zum EU-Freilandverbot für bienengiftige Neonikotinoide
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: Zustimmung zu Vorschlägen der EU-Kommission betr. Verbot der Freilandanwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam aus Gründen des vorsorgenden Schutzes von Bestäubern und anderen Tieren, Werbung um Zustimmung bei anderen Mitgliedsstaaten<br /> <br /> Bezug: Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderung der Durchführungsverordnung hinsichtlich der Zulassungsbedingungen für die Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam; SANTE/12105/2016 Rev5, SANTE/12106/2016 Rev5, SANTE/10834/2016 Rev8 (Entwürfe)