Investive Titel in den Haushaltsentwürfen für die Jahre 2025 und 2026
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind in der Bereichsausnahme nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes in den Haushaltsentwürfen für die Jahre 2025 und 2026 auch investive Titel nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung berücksichtigt, und wenn ja welche Titel und in welcher Höhe (bitte titelscharf in Jahresscheiben darstellen)?