Investitionsschutz richtig gestalten - Den deutschen Mittelstand wirklich schützen
Präzisierung der 17. Außenwirtschaftsverordnung: Rechtssicherheit beim Erwerb von inländischen Unternehmen durch inländische Investoren mit Anteilseignern aus Drittstatten, keine Investitionskontrolle bei internen Umstrukturierungen ohne Zweck der Marktzugangsbeschränkungen, Entscheidung des Wirtschaftsministeriums über die Durchführung von Prüfverfahren ohne Zugang zu den Transaktionsdokumenten, Erfassung von Unternehmen im Rohstoffvertrieb, Einreichen aller Angaben für ein Prüfungsverfahren ausschließlich auf Grundlage des Handelsgesetzbuch