Interventionsfälle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anregung von Bundes- und Landessicherheitsbehörden
Nachfrage zu BT-Drs 18/7230; Meldung polizeilicher oder nachrichtendienstlicher Kontakte zu Asylbewerbern durch Sicherheitsbehörden (insb. BKA, BPol und Zoll) an das BAMF zur Prüfung evtl. Nachfluchtgründe im Asylverfahren (sog. "Interventionsfälle"): Grundlage der Praxis, Herkunftsländer der Asylsuchenden, Gewährung eines Schutzstatus bzw. Ablehnung eines Nachfluchtgrundes, Information des BMI, Begehung von Straftaten gegen die innere Sicherheit durch im Zuge von Interventionsfällen anerkannte Flüchtlinge, Interventionsfälle der Sicherheitsbehörden der Länder; anlassbezogene Kontaktaufnahmen zu Asylsuchenden durch das BfV<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)