Interpretation des Begriffs "Netznutzer" im Koalitionsvertrag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie interpretiert die Bundesregierung den Begriff "Netznutzer" aus der Formulierung im Kapitel "Digitale Infrastruktur" des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD: "Um mehr Investitionssicherheit für Netzbetreiber im ländlichen Raum zu schaffen, werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für längerfristige Verträge der Netzbetreiber mit den Netznutzern zu Ausbau und Finanzierung der Breitbandinfrastruktur prüfen und gegebenenfalls Vertragslaufzeiten von 3 bis 4 Jahren im ländlichen Raum ermöglichen" (S. 48 im Koalitionsvertrag)?