Interne Weisung des Auswärtigen Amtes zu Visaanträgen eritreischer Staatsangehöriger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was genau beinhaltet die meines Wissens am 27. Januar 2021 erlassene interne Weisung des Auswärtigen Amtes (bitte ausführlich auf die Inhalte eingehen), in der unter anderem auf Visumanträge eritreischer Staatsangehöriger und die Möglichkeiten der Beschaffung von standesamtlichen Urkunden und Überbeglaubigungen bei eritreischen Behörden Bezug genommen wird, und wie wird konkret sichergestellt, dass die Weisung auch in bereits vor dem 27. Januar 2021 begonnenen Visaverfahren umgesetzt wird?