Internationaler Informationsaustausch in Steuersachen und Steuervollzug
Tätigkeit des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) 2013 bis 2017 im Rahmen des Informationsaustauschs, Einkünfte und Kontostände, steuerliche Selbstanzeigen seit 2008, abgelehnte Angebote, Personalsituation bei Finanzbehörden, Erstellung länderbezogener Berichte durch Unternehmen, Verletzungen von Mitwirkungspflichten, verhängte Geldbußen, Risiko einer Umgehung des automatischen Informationsaustauschs, geplante rechtliche Änderungen, Übermittlungen zwischen Deutschland und USA gem. FATCA-Abkommen, Verwendung in laufenden Besteuerungsverfahren, Steuernachforderungen, Betriebsprüfungen und Außenprüfungen, Vollzugsziele u.a.<br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)